SPORTORDNUNG

Sportordnung

Stand 19.11.2016.

Präambel

Gemäß Satzung ist der Zweck des Vereins „ … die Pflege und Förderung des Tanzsportes für alle Altersstufen, die sach-und fachgerechte Ausbildung von Tanzsportlern für den Wettbewerb auf Tanzturnieren so wie die sportliche Förderung von Jugendlichen und die Jugendpflege. Zu dem verfolgt der Verein das Ziel sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene deutscher und nicht deutscher Herkunft durch den Tanzsport zu verbinden und dadurch die Integration ausländischer Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in der Gesellschaft zu fördern. 

Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen des Amateurtanzsportes.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Breiten- und Turniersportes sowie die Durchführung von tanzsportlichen Veranstaltungen. …“ 

* Auszug aus der Satzung des Elegance Potsdam e.V. 

Aufgabe dieser Sportordnung ist es, den sportlichen Betrieb des Vereins Elegance e.V. zu definieren, zu regeln und zielorientiert zum Erfolg zu führen.

  1. 1. Grundsatz

Die Sportordnung des Vereins regelt ausschließlich ergänzende Fragen, die den Sportbetrieb des Vereins Elegance Potsdam betreffen. Jedes Turnierpaar erkennt unabhängig davon die Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes e.V. (TSO)an. 

„ … Die TSO regelt den Sportverkehr, soweit dieser der Zuständigkeit des Deutschen

Tanzsportverbandes oder seiner Mitglieder unterliegt, und die damit zusammenhängenden

Fragen, soweit die Sporthoheit nicht an einen dem DTV angeschlossenen

Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung delegiert wurde.

Mittelbare und unmittelbare Mitglieder des DTV sowie deren Einzelmitglieder unterliegen

den Bestimmungen der TSO und den allgemeinen Grundsätzen sportlicher

Fairness, desgleichen Professionals in ihrer Eigenschaft als Trainer und/oder Funktionäre.

Die Beachtung der Belange des DTV ist bei Anwendung und Auslegung der TSO

oberstes Gebot.  …“ * Auszug der der TSO des DTV´s 

  1. 2. Trainingsumfang

Jedem  erwachsenen Turnierpaar (Senioren) stehen in der jeweiligen Sektion Standard/ Latein jeweils eine Stunde Training und 30 Minuten Practice zur Verfügung. 

Jedem Turnierpaar  im Kinder-und Jugendbereich stehen in der jeweiligen Sektion Standard/ Latein jeweils eine Stunde Training zur Verfügung.

Unterbestimmten Bedingungen und auf Anordnung der Trainerin bzw. des Trainers können die Trainingsstunden auch zusammengelegt werden. Dies gilt insbesondere bei den Vorbereitungen wichtiger Turniere.

Das freie Training kann unter Beachtung des Tanzschulbetriebes von den Seniorenpaaren selbst gestaltet werden. Paare aus dem Kinder und Jugendbereich sind ebenfalls beim Training freien Training erwünscht. Sie sprechen dies jedoch entweder mit der Trainerin, dem Trainer, dem Vorstand oder der Sportwart/in ab. Die Zeiten sind der Website zu entnehmen oder bei den Inhabern der Tanzschule zu erfragen. Abweichungen durch die üblichen Schließzeiten der Tanzschule sind dabei zu beachten. Die Musikanlagen dürfen nur nach Einweisung der Inhaber von Erwachsenen benutzt werden.

  1. 3. Verhalten bei Training

Die gegenseitige Rücksichtnahme untereinander wird vorausgesetzt. Der  Privatunterricht soll durch das freie Training nicht gestört werden. Grundsätzlich ist das parallele Training möglich.

 

Folgende Trainingskleidung ist üblich und gewünscht:

                          

Herren Standard

schwarze Hose und Rolli oder schwarze Hose und Hemd, Krawatte, Tanzschuhe, schwarze Socken

Damen Standard 

Standardrock, Tanzschuhe

                          

Herren Latein      

schwarze Hose und Rolli oder schwarze Hose und körpernahes T-Shirt, Tanzschuhe, schwarze Socken

                           

Damen Latein

Rock oder Lateinhose mit Unterhose/Short, Tanzschuhe

Das Verwenden von Öl oder Kerzenwachs an den Schuhsohlen ist untersagt. Bei den Damen werden Absatzschoner erwartet, die regelmäßig kontrolliert werden sollten.  Kratzbürsten sind nicht auf den Tischen abzulegen. Die Benutzung der Kratzbürste sollte nur an den entsprechenden Abfallbehältern erfolgen.

Getränke sind im Gruppentraining erlaubt, sollten jedoch auf Rücksicht des gastronomischen Betriebes nicht offen sichtbar sein. Bei Tanzabenden sind eigene Getränke nicht gestattet. Dies gilt auch für Feiern etc. 

  1. 4. Aufgaben der Turnierpaare

Zur Förderung des Tanzsports im Land Brandenburg und  im Verein sollten die Turnierpaare regelmäßig am Training und am Turnierbetrieb (wie Landesmeisterschaften) in Rücksprache mit den Trainern/ Trainerinnen teilnehmen. 

Turnierpaare stehen dem Verein bis zu zweimal pro Kalenderjahr zu Repräsentationszwecken zur Verfügung.

  1. 5. Sportliche Veranstaltungen

Es ist Aufgabe des Vereins, zur Förderung des Amateursports seinen Möglichkeiten

entsprechend sportliche Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Jedes Vereinsmitglied ist aufgefordert, sich an der Planung, Organisation und

Durchführung aktiv zu beteiligen.

  1. 6. Doppelmitgliedschaften

Mitgliedschaften von Elegance-Mitgliedern in anderen Tanzsportvereinen zur Intensivierung und Optimierung des Trainings werden geduldet. Die Trainerin/ der Trainer sind jedoch davon in Kenntnis zu setzen, um unterschiedliche Zielsetzungen zu vermeiden bzw. zu besprechen. Dies gilt auch, wenn ein Turnierpaar regelmäßig anderweitig Tanzunterricht nimmt.

  1. 7. Startruhe

Der Verein verzichtet grundsätzlich nicht auf die Startruhe. Abweichende Regelungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.

  1. 8. Generalklausel

Diese Sportordnung kann durch Vorstandsbeschluss ganz oder in Teilen ergänzt oder geändert werden.